Ja, ein Balkonkraftwerk musst du anmelden, und zwar online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bei Geräten ohne Speicher ist das die einzige Anmeldung, beim Netzbetreiber musst du dich seit dem Solarpaket I (Mai 2024) nicht mehr melden. Die Anmeldung ist laut Stiftung Warentest kostenlos.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Der Rechtsstand ergibt sich aus den oben genannten Quellen. Die Verbraucherzentralen haben die Rechtslage zuletzt am 21.10.2026 zusammengefasst, das Gesetz auf gesetze-im-internet.de nennt kein Datum der Fassung. Prüfe vor dem Kauf, ob sich seitdem etwas geändert hat.
1. Was du anmelden musst
| Gerät | Marktstammdatenregister | Netzbetreiber |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk ohne Speicher | Pflicht | keine eigene Anmeldung mehr nötig, er bekommt eine Kontrollmeldung der Bundesnetzagentur |
| Balkonkraftwerk mit Speicher | Pflicht, der Speicher wird mit angegeben | weiterhin Anmeldung nötig, bis 800 W vereinfacht mit Formular F.1.2 (VDE-AR-N 4105) |
Die Angaben zum Speicher stammen aus dem Artikel der Verbraucherzentralen vom 21.10.2026. Danach akzeptieren noch nicht alle Netzbetreiber das vereinfachte Verfahren, bis zum 1. März 2027 dürfen sie die alte Fassung der Anwendungsregel anwenden. Frag bei einem Speicher deshalb früh bei deinem Netzbetreiber nach.
2. Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Eintragung läuft ausschließlich online, Papierformulare gibt es laut Verbraucherzentralen nicht. Seit dem 1. April 2024 gibt es für Steckersolar eine vereinfachte Eingabemaske mit dem Menüpunkt „Steckerfertige Solaranlage“.
- Registriere dich einmalig als Nutzer im Marktstammdatenregister und bestätige Name und Adresse des Betreibers.
- Wähle die steckerfertige Solaranlage und gib die technischen Daten ein. Nach den Verbraucherzentralen sind das Modulleistung, Wechselrichterleistung, Standort, Inbetriebnahmedatum und Zählernummer.
- Gib an, ob ein Batteriespeicher angeschlossen ist.
- Hebe die Bestätigung auf. Sie hilft bei der Versicherung und bei Förderanträgen, denn Fördergeber verlangen häufig einen Nachweis der Eintragung.
Wann? Die Verbraucherzentralen nennen für neue Anlagen allgemein eine Eintragung innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, eine Registrierung vorab ist möglich. Im FAQ zu Steckersolar steht „zeitnah“ nach dem Aufbau, ohne Tageszahl. Plane also sicherheitshalber, am Tag der Inbetriebnahme anzumelden.
Wenn du es vergisst: Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Bundesnetzagentur bei versäumter Eintragung ein Bußgeld nach § 95 EnWG verhängen kann. Die Aussage gilt dort allgemein für registrierungspflichtige Anlagen, nicht nur für Steckersolar.
3. Leistungsgrenzen, damit die Anmeldung passt
Nach § 8 Absatz 5a EEG dürfen Steckersolargeräte zusammen höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2 Kilowatt installierte Leistung haben. Das Gesetz nennt die Grenzen „insgesamt“ für alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle eines Letztverbrauchers. Prüf deshalb die Summe, bevor du ein zweites Set am selben Zähler betreibst.
4. Zähler: Muss der Netzbetreiber etwas tauschen?
- Ein alter Ferraris-Zähler, der bei hoher Erzeugung und wenig Verbrauch rückwärts läuft, wird bis zum Austausch geduldet.
- Der Netzbetreiber kann den Zähler tauschen. Das ist laut Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest kostenlos. Nach Stiftung Warentest ist ein neuer Zähler nur nötig, wenn noch ein rückwärtsdrehender vorhanden ist.
- Du musst den Tausch nicht abwarten, das Gerät darf seit Mitte Mai 2024 direkt in Betrieb gehen.
5. Schuko oder Wieland-Stecker?
- Bis 960 Watt Modulleistung ist der normale Schuko-Stecker erlaubt. Voraussetzung ist ein Wechselrichter mit Sicherheitsschaltung, der bei gezogenem Stecker schnell abschaltet, oder ein Schuko-Stecker mit Schutzhülsen.
- Darüber schreibt die Produktnorm einen speziellen Einspeisestecker vor. Den Einbau der Steckdose sollte eine Elektrofachkraft übernehmen.
- Wenn du eine Förderung beantragst, prüfe die Bedingungen. Kommunen, Landkreise oder Länder können einen Wieland-Stecker verlangen.
- Nicht erlaubt ist der Anschluss an eine Steckdosenleiste.
6. Checkliste vor der Inbetriebnahme
- Wechselrichter höchstens 800 VA, Module zusammen höchstens 2 kW.
- Gerät nach DIN VDE V 0126-95 oder nach dem DGS-Standard geprüft. Die Produktnorm gilt seit dem 1. Dezember 2025 für Geräte ohne Speicher.
- Bei Mietwohnung oder Eigentümergemeinschaft Zustimmung eingeholt. Seit Oktober 2024 darf nur bei Unzumutbarkeit abgelehnt werden.
- Gerät bei der Hausrat- und Haftpflichtversicherung gemeldet, Bestätigung aufbewahrt.
- Registrierung im Marktstammdatenregister abgeschickt, Bestätigung gespeichert.
- Mit Speicher: zusätzlich Netzbetreiber informiert.
7. Passende Geräte vergleichen
Im Vergleich der Balkonkraftwerke und Solarmodule siehst du, was es gerade gibt. Beachte dort: Viele tragbare Panels liefern Gleichstrom für Powerstations und gehören nicht in die Steckdose. Wenn du einen Speicher ergänzen willst, schau dir den Zendure SolarFlow 1600 AC+ und den Zendure SolarFlow 2400 Pro an. Beide haben Tests mit Punktzahl. Ob sich ein Speicher überhaupt lohnt, klären wir im Ratgeber Balkonkraftwerk mit Speicher: Lohnt sich der Akku?. Wenn du zur Miete wohnst, lies zuerst Balkonkraftwerk als Mieter.