Ein höhenverstellbarer Schreibtisch lohnt sich, wenn du die Verstellung wirklich nutzt und zwischen Sitzen und Stehen wechselst. Dann soll er laut DGUV den Bewegungsapparat entlasten. Für den Kauf sind vier Dinge wichtig: ein Verstellbereich von mindestens 650 bis 1.250 mm, eine Fläche von mindestens 1.600 × 800 mm, ein Gestell, das beim Tippen nicht schwingt, und ein Antrieb, der sich auch unter Last leicht und sicher bedienen lässt.
Wir prüfen die Tische nicht selbst. Einen aktuellen Test von Büro-Schreibtischen für Erwachsene gibt es bei der Stiftung Warentest nach unserem Kenntnisstand vom 06.11.2026 nicht. Deshalb dienen die Maße der DGUV Information 215-410 als Maßstab. Sie sind der Leitfaden der gesetzlichen Unfallversicherung für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
1. Feste Höhe, einstellbar oder verstellbar?
| Tischsystem | Wie es sich anpasst (DGUV) | Passt für |
|---|---|---|
| Fester Tisch, sitzend | Nur über den Stuhl, individuell nur mit Hilfsmitteln wie einer Fußstütze (bedingt anpassbar) | eine Person, Sitzarbeit |
| Höheneinstellbar | Gut anpassbar für einen Benutzer | eine Person, fester Zuschnitt |
| Höhenverstellbar (sitzend und stehend) | Gut anpassbar und bewegungsfördernd für wechselnde Benutzer und Körperhaltungen | mehrere Personen oder Sitz-Steh-Wechsel |
Die Höhenverstellung kann per Seilzug, Kurbel, Gasfeder oder Motor erfolgen. Der Mechanismus muss sich auch unter Belastung leichtgängig und sicher bedienen lassen.
2. Die Maße im Überblick
| Maß | Mindestanforderung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Breite | 1.600 mm (1.200 mm nur mit einem Bildschirm, wenig Papier und ohne wechselnde Tätigkeiten) | 1.800 mm |
| Tiefe | 800 mm | 900 bis 1.000 mm |
| Höhe sitzend, verstellbar | 650 bis 850 mm | unter 620 bis 850 mm |
| Höhe stehend, verstellbar | 950 bis 1.250 mm | 950 bis 1.250 mm |
| Sitzend und stehend in einem Tisch | 650 bis 1.250 mm | unter 620 bis 1.250 mm |
| Fester Tisch, sitzend | 740 ± 20 mm | – |
Die DGUV geht davon aus, dass Arbeitsmittel für Menschen mit einer Körpergröße von 1.510 bis 1.910 mm geeignet sein sollen. Wer außerhalb dieses Bereichs liegt, braucht individuelle Lösungen. Prüfe darum im Datenblatt Minimal- und Maximalhöhe, besonders wenn du sehr klein oder sehr groß bist. Für kleine Menschen empfiehlt die DGUV einen Verstellbereich, der unter 620 mm beginnt.
3. Stabilität und Sicherheit
- Kippsicherheit: Ein Arbeitstisch darf bei einer Last von 750 N auf der Tischkante nicht kippen. Für Stehpulte gilt eine eigene Prüfung.
- Schwingen: Beim Tippen soll der Tisch nicht stark schwingen. Die DGUV lässt in Sitzhöhe 5 mm und in Stehhöhe 8 mm horizontale Auslenkung zu.
- Quetschstellen: In jeder Position soll der Zwischenraum entweder höchstens 4 mm oder mindestens 25 mm betragen.
- Neigbare Arbeitsflächen: Nicht mehr als 8 Grad, damit nichts rutscht.
- Oberfläche: Reflexionsarm (maximal seidenmatt), so schreibt es auch die Arbeitsstättenverordnung vor (Anhang Nr. 6.1 Abs. 5).
- Kabel: Installationskanäle sollen verhindern, dass Leitungen frei liegen.
4. Antrieb, Montage und Prüfung
Die DGUV unterscheidet in ihrer Schrift zum Homeoffice (FBVW-403) die Hubmechanik: Gasfedern oder Elektromotor. Tische kommen fertig montiert oder zerlegt zur Selbstmontage. Beides hat Folgen:
- Transport: Ein fertig montierter Tisch kann bei engen Treppenhäusern schwer bis unmöglich zum Aufstellort zu bringen sein. Dann ist ein Tisch zur Montage vor Ort die bessere Lösung.
- Prüfung nach dem Aufbau: Nach dem Aufstellen ist eine einfache Sicht- und Funktionsprüfung nötig, dabei beachtest du die Gebrauchsanweisung. Bei gasfederunterstützten Tischen reicht in der Regel diese Prüfung durch dich.
- Elektrische Tische: Die mechanische Sicherheit kannst du ebenfalls selbst prüfen. Für Bauteile mit Netzspannung (meist 230 V) ist zusätzlich eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Sicherheit durch eine Elektrofachkraft nötig. Einfacher ist ein Tisch mit separatem Netzteil und Schutzkleinspannung: Wenn sich das Netzteil von einem Laien leicht montieren und demontieren lässt, kann es wie das eines Notebooks geprüft werden.
Das gilt in der Schrift für Arbeitgeber, die Tische für Beschäftigte bereitstellen. Für deinen privaten Tisch sind es eine gute Orientierung. Die DGUV schreibt außerdem: Eine Verpflichtung für Unternehmen, Sitz-/Steharbeitstische bereitzustellen, gibt es nicht.
5. Kauf-Checkliste
- Verstellbereich im Datenblatt: mindestens 650 bis 1.250 mm für Sitzen und Stehen.
- Plattenfläche: mindestens 1.600 × 800 mm, besser 1.800 × 900 mm.
- Tragkraft des Gestells und zulässige Plattengröße, wenn du Gestell und Platte getrennt kaufst.
- Antrieb: Gasfeder, Kurbel oder Motor. Bei Motor: Speicherplätze für Sitz- und Steh-Höhe, wenn du oft wechselst.
- Stabilität: Bewertungen auf „wackelt“ lesen, besonders bei ausgefahrenem Tisch.
- Netzteil und Kabelführung: separates Netzteil erleichtert die Prüfung.
- Lieferung per Spedition: Versandkosten, Lieferzeit und Rücksendebedingungen vorab klären.
- Dazu passenden Stuhl wählen: Bürostuhl richtig einstellen.
6. Modelle auf andere.de
In der Rubrik Schreibtische siehst du den günstigsten Gesamtpreis inklusive Versand. Ein Modell hat dort eine zählende Nutzerwertung (Stand 06.11.2026, Amazon.de, kein unabhängiger Test mit Punktzahl):
- Leitz Ergo Compact: ein klappbarer Mini-Tisch (laut Listing 65 × 46 cm, Höhe 740 bis 1.090 mm) mit 4,8 von 5 bei 45 Bewertungen. Er unterschreitet die DGUV-Mindestfläche deutlich und ist laut Gebrauchsanweisung nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht.
Beide sind keine Erwachsenen-Arbeitsplätze im Sinne der DGUV-Maße. Auf Black Friday 2026: Bürostuhl und Schreibtisch kaufen findest du, wie du Rabatte prüfst, und unter Schreibtisch und Bürostuhl absetzen die steuerliche Seite.