Wenn du Schreibtisch oder Bürostuhl beruflich nutzt, kommt ein Ansatz in der Steuererklärung in Frage. Der Gesetzestext nennt zwei Wege: die Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 EStG) und die Pauschalen für das Arbeiten zu Hause (§ 4 Abs. 5 EStG). Bis 800 Euro je Gegenstand lässt sich der Preis im Jahr des Kaufs ganz ansetzen, darüber verteilt er sich über mehrere Jahre. Die Tagespauschale beträgt 6 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung. Rechtsstand ist der Wortlaut des Einkommensteuergesetzes auf gesetze-im-internet.de, den wir am 06.11.2026 gelesen haben. Der Einzelfall hängt davon ab, ob du angestellt, selbstständig oder verbeamtet bist und ob du ein Arbeitszimmer hast. Klär ihn mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
1. Die drei Wege im Überblick
| Weg | Was das Gesetz sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Arbeitsmittel | Aufwendungen für Arbeitsmittel sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). | tatsächliche Kosten |
| Tagespauschale | Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). | 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr |
| Arbeitszimmer | Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und dessen Ausstattung sind grundsätzlich nicht abziehbar, außer das Zimmer ist der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). | tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale von 1.260 Euro |
Für Beschäftigte gelten die Regeln zum Arbeitszimmer und zur Tagespauschale sinngemäß (§ 9 Abs. 5 EStG). Die Tagespauschale ist ausgeschlossen, soweit du das Arbeitszimmer nach Nr. 6b abziehst oder Unterkunftskosten nach anderen Vorschriften abziehen kannst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3).
2. Die 800-Euro-Grenze
Beschäftigte können die Abschreibung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG ansetzen. Dafür verweist das Gesetz auf § 6 Abs. 2 Satz 1 bis 3. Dort steht (Stand der Abfrage 06.11.2026):
- Liegen die Anschaffungskosten eines Gegenstands bei höchstens 800 Euro, kannst du sie im Jahr der Anschaffung voll ansetzen.
- Die Grenze gilt für das einzelne Wirtschaftsgut. Ein Gut muss einer selbstständigen Nutzung fähig sein. Das ist nicht der Fall, wenn es nur zusammen mit anderen Gütern genutzt werden kann und diese technisch aufeinander abgestimmt sind.
- Ein darin enthaltener Vorsteuerbetrag wird abgezogen, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann (§ 9b Abs. 1 EStG). Als Selbstständiger mit Vorsteuerabzug rechnest du also mit dem Nettopreis, als Beschäftigter ohne Vorsteuerabzug zählt der Preis, den du bezahlt hast.
- Kostet ein Gegenstand mehr, verteilt sich der Betrag über die Nutzungsdauer. Wie lang sie bei Büromöbeln angesetzt wird, klärst du mit deiner Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein.
Zwei Beispiele mit eigenen Zahlen, keine Steuerberechnung:
| Anschaffung | Preis | Folge nach dem Gesetzestext |
|---|---|---|
| Bürostuhl | 350 Euro | Unter 800 Euro: im Kaufjahr voll ansetzbar. |
| Höhenverstellbarer Schreibtisch | 950 Euro | Über 800 Euro: auf mehrere Jahre verteilen. |
Grenzen ändern sich. Prüf vor dem Kauf, ob der Wert in deinem Steuerjahr noch stimmt.
3. Tagespauschale: wie viele Tage bis zum Höchstbetrag
Die Tagespauschale beträgt 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Kalenderjahr. Der Höchstbetrag ist nach 210 Tagen erreicht (1.260 geteilt durch 6). Arbeitest du zum Beispiel an 100 Tagen im Jahr zu Hause, ergibt das 600 Euro.
Wichtig: Die Pauschale gilt für die gesamte berufliche Betätigung, nicht je Möbelstück. Sie ersetzt keine Arbeitsmittel. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du sie auch ansetzen, wenn du am selben Tag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hast (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2).
4. Was das Gesetz offen lässt
Der Gesetzestext nennt Arbeitsmittel (§ 9) und die Ausstattung eines Arbeitszimmers (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b) als getrennte Kategorien. Er sagt nicht, in welche Kategorie Schreibtisch und Bürostuhl fallen. Das entscheidet die Finanzverwaltung, eine verlässliche Einordnung kann dir der Wortlaut des Gesetzes nicht geben. Eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein kennt die aktuellen Verwaltungsanweisungen.
Auch nicht aus dem Gesetz ersichtlich: wie das Finanzamt private Mitnutzung bewertet und welche Nachweise es verlangt. Heb Rechnung und Zahlungsbeleg auf und notiere, wofür du die Möbel nutzt.
5. Checkliste vor dem Kauf
- Nutze ich die Möbel beruflich, und wenn ja, wie viel?
- Liegt der Preis je Gegenstand über oder unter 800 Euro?
- Habe ich ein Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt meiner Tätigkeit ist (Nr. 6b)? Dann kannst du die Tagespauschale für dieselben Tage nicht zusätzlich ansetzen (Nr. 6c Satz 3).
- Rechnung und Zahlungsbeleg auf meinen Namen?
- Stimmt die Grenze (800 Euro) in meinem Steuerjahr noch? Im Zweifel nachfragen.
6. Modelle zum Vergleich
Für den Preisvergleich siehst du auf andere.de den günstigsten Gesamtpreis inklusive Versand. Die Rubriken: Bürostühle im Vergleich und Schreibtische. Bürostühle mit zählender Nutzerwertung (Stand 06.11.2026, Amazon.de, kein unabhängiger Test mit Punktzahl) sind zum Beispiel der Topstar Open Point SY mit 4,3 von 5 bei 497 Bewertungen und der hjh OFFICE Pro-Tec 200 mit 4,2 von 5 bei 278 Bewertungen.
Wer zum Black Friday kauft, findet Tipps im Ratgeber Black Friday 2026: Bürostuhl und Schreibtisch kaufen. Für die Einrichtung danach: Bürostuhl richtig einstellen.