Stell zuerst die Sitzhöhe so ein, dass deine Füße ganz auf dem Boden stehen, dann die Sitztiefe, sodass die Kniekehle frei bleibt, danach Rückenlehne, Armlehnen und zuletzt die Höhe des Tisches. Diese Reihenfolge ergibt sich aus den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Tipps der Stiftung Warentest. Ein Stuhl, der eine dieser Einstellungen nicht hergibt, lässt sich nicht richtig anpassen, egal wie teuer er war.
1. Die Einstellung in sieben Schritten
- Sitzhöhe. Die Unterschenkellänge samt Fuß und Schuhen bestimmt die Sitzhöhe (DGUV). Stell den Sitz so ein, dass beide Füße ganz auf dem Boden stehen.
- Sitztiefe. Der Kniekehlenbereich muss frei bleiben (DGUV). Als Richtwert nennt die Stiftung Warentest etwa drei Fingerbreit Platz zwischen Sitzkante und Kniekehle. Bei Stühlen ohne verstellbare Tiefe entscheidet das Modell, ob es zu dir passt.
- Rückenlehne. Sie soll bis in den Bereich der Schulterblätter reichen und die Wirbelsäule im unteren und mittleren Bereich abstützen (DGUV). Eine höhenverstellbare Lordosenstütze hilft, wenn die Lehne nicht passt.
- Gegendruck der Lehne. Bei Stühlen mit Synchronmechanik stellst du die Rückstellkraft auf dein Gewicht ein. Die DGUV nennt eine einstellbare Rückstellkraft als Merkmal einer guten Synchronmechanik. Die Stiftung Warentest sagt es für die Praxis so: Die Lehne soll sich mitbewegen und angenehmen Gegendruck bieten.
- Armlehnen. Sie entlasten Schulter- und Nackenmuskulatur und helfen beim Aufstehen (DGUV). Stell sie so ein, dass die Schultern locker bleiben und die Armlehnen nicht unter den Tisch stoßen.
- Tischhöhe. Die Arbeitshöhe soll bei locker herabhängenden Oberarmen etwa in Ellenbogenhöhe liegen (DGUV). Bei einem festen Tisch stellst du die Höhe allein über den Stuhl ein.
- Bildschirm. Die oberste Zeile liegt keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse. Der Sehabstand beträgt mindestens 500 mm (DGUV).
2. Woran du erkennst, dass etwas nicht passt
| Beobachtung | Wahrscheinliche Ursache | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Füße hängen oder berühren den Boden nur mit den Zehen | Sitz zu hoch | Sitz absenken, bei zu hohem Tisch eine höhenverstellbare Fußstütze nutzen |
| Druck in den Kniekehlen | Sitztiefe zu groß | Sitztiefe verkürzen, falls nicht möglich ein Modell mit verstellbarer Tiefe wählen |
| Oberschenkel liegen kaum auf | Sitz zu kurz für deine Größe | Sitztiefe verlängern, Modell mit größerer Sitzfläche wählen |
| Schultern hochgezogen | Armlehnen oder Tisch zu hoch | Armlehnen oder Tischhöhe senken |
| Arme hängen schräg nach unten | Tisch zu niedrig oder Sitz zu tief | Sitz anheben und Füße ggf. auf Fußstütze stellen |
| Rücken ohne Halt in der Mitte | Lehne zu niedrig oder Lordosenstütze falsch | Lehne oder Stütze höher stellen |
3. Wenn der Tisch zu hoch ist: die Fußstütze
Bei nicht höhenverstellbaren Tischen und bei kleinen Menschen stellst du die Sitzhöhe nach der Armhaltung ein. Stehen die Füße dann nicht ganz auf dem Boden, gleichst du das mit einer höhenverstellbaren Fußstütze aus, schreibt die DGUV.
Rechtlich gilt: Nach dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (Nr. 6.1 Abs. 7) muss der Arbeitgeber auf Wunsch der Beschäftigten eine Fußstütze bereitstellen, wenn sich eine ergonomisch günstige Haltung anders nicht erreichen lässt. Rechtsstand ist der Wortlaut auf gesetze-im-internet.de am 06.11.2026. Das ist keine Rechtsberatung, wie die Regel in deinem Homeoffice greift, klärst du mit deinem Arbeitgeber.
4. Körpergröße und Grenzen
Die DGUV geht davon aus, dass Arbeitsmittel in Deutschland für Menschen mit einer Körpergröße von 1.510 bis 1.910 mm geeignet sein sollen. Wer kleiner oder größer ist, braucht individuelle Lösungen, zum Beispiel einen Stuhl mit tiefer absenkbarem Sitz oder einen höhenverstellbaren Tisch. Prüfe vor dem Kauf im Datenblatt die Verstellbereiche. Die DGUV nennt als Mindestanforderung für die Sitzhöhe 400 bis 510 mm, empfohlen sind unter 400 bis 530 mm. Die Stiftung Warentest nennt 2026 als Schwäche, dass sich bei manchen Stühlen die Sitzfläche nicht weit genug absenken lässt.
5. Dynamisch sitzen statt starr
Die DGUV beschreibt die Referenzhaltung, nach der Stühle und Tische ausgelegt werden, ausdrücklich als weder optimal noch auf Dauer anzustreben. Ein Stuhl soll häufige Wechsel der Haltung nicht nur zulassen, sondern fördern. Stell deshalb die Lehne so ein, dass sie sich beim Zurücklehnen bewegt, und arretiere sie nur, wenn du sie für eine Aufgabe brauchst. Unterbrich die Bildschirmarbeit außerdem durch andere Tätigkeiten oder Pausen, wie es die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 6.1 Abs. 2) verlangt.
6. Checkliste für die erste Woche
- Sitzhöhe und Sitztiefe am ersten Tag einstellen und am dritten Tag nachprüfen.
- Armlehnen so eingestellt, dass die Schultern locker bleiben.
- Bildschirm so, dass die oberste Zeile nicht über der Augenhöhe liegt.
- Handballen vor der Tastatur auflegen können: Die DGUV sieht dafür 100 bis 150 mm von der Tischkante vor.
- Rollen zum Boden passend: weiche Rollen auf Parkett, harte auf Teppich.
- Den Stuhl in den ersten Tagen im Alltag prüfen. Passt er nicht, kannst du ihn bei Online-Käufen innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen zurückgeben (§ 355 BGB).
7. Stühle, die viel Verstellung mitbringen
Welche Verstellungen ein Stuhl hat, steht im Datenblatt. Zwei Beispiele aus dem Katalog mit zählender Nutzerwertung (Stand 06.11.2026, Amazon.de, kein unabhängiger Test mit Punktzahl):
- Dauphin to-sync work mesh: laut Listing mit Sitztiefenverstellung um 5 cm, höhenverstellbarer Lumbalstütze und höhen- und breitenverstellbaren Armlehnen, 4,2 von 5 bei 29 Bewertungen (dünne Basis).
- Topstar Open Point SY: laut Listing mit einstellbarer Federkraft der Synchronmechanik und höhenverstellbarer Netzlehne, 4,3 von 5 bei 497 Bewertungen.
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