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Ratgeber

Rasenmäher-Ruhezeiten: Wann du mähen darfst

Zeiten für Rasenmäher, Heckenschere, Kettensäge, Laubbläser und Trimmer in Wohngebieten nach der 32. BImSchV, mit Stand und Hinweis zum Mähroboter.

Stand 06.11.2026ca. 3 Min. LesezeitZu den Produkten

Inhalt 5 Abschnitte

In Wohngebieten darfst du Rasenmäher, Heckenscheren und tragbare Motorkettensägen sonn- und feiertags gar nicht und werktags nicht zwischen 20 und 7 Uhr benutzen. Für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler gilt zusätzlich werktags eine Sperre von 7 bis 9, 13 bis 15 und 17 bis 20 Uhr. Das regelt die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (32. BImSchV). Gemeinden und Länder können strengere Zeiten festlegen, frag deshalb im Zweifel bei deiner Gemeinde nach.

Rechtsstand: Text der Verordnung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026. Das ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der amtliche Text und das, was deine Gemeinde zusätzlich regelt.

1. Die Zeiten nach Gerät

Gerät (laut Anhang der Verordnung)Sonn- und FeiertageWerktags
Rasenmäherganztägig verbotenverboten von 20 bis 7 Uhr
Heckenschereganztägig verbotenverboten von 20 bis 7 Uhr
Tragbare Motorkettensägeganztägig verbotenverboten von 20 bis 7 Uhr
Freischneiderganztägig verbotenzusätzlich verboten von 7 bis 9, 13 bis 15 und 17 bis 20 Uhr
Grastrimmer, Graskantenschneiderganztägig verbotenzusätzlich verboten von 7 bis 9, 13 bis 15 und 17 bis 20 Uhr
Laubbläserganztägig verbotenzusätzlich verboten von 7 bis 9, 13 bis 15 und 17 bis 20 Uhr
Laubsammlerganztägig verbotenzusätzlich verboten von 7 bis 9, 13 bis 15 und 17 bis 20 Uhr

Die zusätzliche Mittagssperre gilt nach dem Wortlaut nur für die Geräte mit den Nummern 02, 24, 34 und 35 im Anhang. Sie entfällt, wenn das Gerät das EU-Umweltzeichen trägt. Für die Ruhe an Sonn- und Feiertagen und nachts gibt es diese Ausnahme nicht. Der Anhang führt „Rasentrimmer/Rasenkantenschneider“ als eigene Zeile (Nr. 33) und nicht unter den vier Nummern mit Zusatzsperre. Ob dein Gerät unter „Grastrimmer“ oder „Rasentrimmer“ fällt, entscheidet am Ende die zuständige Behörde. Bei Unsicherheit halte dich an die strengere Zeit.

2. Wo die Regeln gelten

Die Betriebszeiten gelten im Freien in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten, in Sondergebieten mit Erholungsfunktion, in Kur- und Klinikgebieten und in Gebieten zur Fremdenbeherbergung. Dazu kommt das Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Gebiete, die in dieser Liste nicht vorkommen, fallen nicht unter § 7. Andere Lärmschutzvorschriften können dort trotzdem greifen.

Weitergehende Regeln der Länder und allgemeine Vorschriften zur Sonn-, Feiertags- und Nachtruhe bleiben ausdrücklich unberührt (§ 7 Abs. 3). Außerdem können die Länder für „empfindliche Gebiete“ strengere Zeiten festlegen (§ 8). Das Ergebnis: Dein Ort kann längere Ruhezeiten haben als die Verordnung. Das steht meist in der örtlichen Satzung oder auf der Seite deiner Gemeinde.

3. Und der Mähroboter?

Der Anhang nennt den „Rasenmäher“, einen Mähroboter erwähnt er nicht ausdrücklich. Ob die Zeiten für Mähroboter gelten, erfährst du deshalb bei deiner Gemeinde. Die Stiftung Warentest weist in ihrem Mähroboter-Test (23.03.2026) darauf hin, dass sich viele Modelle ohne Begrenzungsdraht auf Tagbetrieb beschränken lassen und in manchen Regionen ein Nachtfahrverbot gilt. Unabhängig vom Recht lohnt sich der Tagbetrieb: Igel sind nachts unterwegs.

Zu den Mährobotern mit Kamera oder Satellit findest du die Details im Ratgeber Mähroboter kaufen. Ein Beispielgerät mit Zeitplänen pro Wochentag und Ruhezeiten zum Schutz von Tieren ist der Ecovacs GOAT O600 RTK.

4. Ausnahmen und Bußgeld

  • Gefahr im Verzug: Wer ein Gerät bei Unwetter oder Schneefall betreiben muss, um eine Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachgüter abzuwenden, braucht keine Genehmigung, muss die Behörde auf Verlangen aber unterrichten (§ 7 Abs. 2).
  • Einzelfall: Die zuständige Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  • Ordnungswidrigkeit: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Betriebszeiten verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 9 der Verordnung). Das Bundes-Immissionsschutzgesetz nennt dafür in § 62 Abs. 4 eine Obergrenze von 50.000 Euro. Das ist der gesetzliche Rahmen, die tatsächliche Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.

5. Praktisch für den Alltag

  1. Schreib dir die Sperrzeiten für dein wichtigstes Gerät auf. Für den Rasenmäher heißt das: werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags gar nicht.
  2. Prüf bei Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser die Mittagszeiten und, ob dein Gerät das EU-Umweltzeichen trägt.
  3. Frag bei deiner Gemeinde nach örtlichen Satzungen, wenn du unsicher bist, ob dein Wohngebiet unter die Liste fällt.
  4. Wähle beim Kauf nicht nur nach Lautstärke. Die Zeiten hängen nicht davon ab, wie leise ein Akku-Gerät ist, nur das Umweltzeichen hebt die Mittagssperre auf.

Wenn du ohnehin einen neuen Mäher suchst, hilft dir der Ratgeber Akku-Rasenmäher kaufen. Ein Gerät mit Nutzerwertung: Makita DLM382PM2. Alle Geräte findest du in der Rubrik Rasenmäher und Trimmer. Für den Heckenschnitt zählen zusätzlich die Schonzeiten im Naturschutz, siehe Hecke schneiden: Wann ist es erlaubt?.

Quellen

Die Aussagen oben stützen sich auf diese Quellen. Stand: 06.11.2026.

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